Anderweitige Finanzierungsmöglichkeiten:

Sie können die Lernförderung Ihres Kindes nicht finanzieren? Kein Problem, das Bildungspaket hilft aus. Eltern, die auf Unterstützungsleistung angewiesen sind, können von den Bildungs- und Teilhabeleistungen des Pakets Gebrauch machen. Das bedeutet, wenn Sie Empfänger/in von

Arbeitslosengeld

Sozialgeld

Sozialhilfe

Kinderzuschlag

Wohngeld

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

sind, haben sie Anspruch auf das Bildungspaket. Somit werden die Kosten für den Nachhilfeunterricht übernommen.

Wie beantrage ich die Finanzierung der Nachhilfe?

Sie müssen die Antragsformulare ausfüllen. Diese erhalten Sie in den sogenannten Leistungsstellen. Wenn Sie Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, wenden Sie sich bitte an das örtliche Bürgerbüro.
Wenn Sie Arbeitslosengeld oder Sozialgeld beziehen, können Sie sich an das Jobcenter wenden.

Sie brauchen die Bestätigung eines Lehrers dafür, dass Ihr Kind die Lernförderung braucht, um ein essenzielles Ziel zu erreichen. Dies könnte z.B. die Versetzung in die nächste Klassenstufe sein. Die Schule stellt Ihnen dann eine Bescheinigung aus.

Mit der Bescheinigung und den ausgefüllten Formularen gehen Sie nun zurück zum Jobcenter oder zum örtlichen Büro und stellen den Antrag.

Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin mit uns! Sobald Ihr Antrag genehmigt ist, beginnt die Nachhilfe Ihres Kindes.

Für weitere Informationen zum Bildungspaket:


Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: 0 18 05/67 67 21

https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Grundsicherung/Leistungen-zur-Sicherung-des-Lebensunterhalts/Bildungspaket/bildungspaket.html